Fiktionsbescheinigung: Mail vom Tübinger Ausländeramt gilt als Nachweis für Antrag

In Tübingen sollten abgelaufene Aufenthaltstitel eigentlich bis Ende Januar 2024 gelten. Das hatte die Stadt in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Dieser Sonderweg ist rechtswidrig. Die Verfügung gilt nicht mehr.
Alle, die jetzt nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Antrag auf Verlängerung stellen, brauchen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung als Nachweis für einen erlaubten Aufenthalt in Deutschland. „Diese Bescheinigungen werden wie bisher auf Wunsch ausgestellt“, erklärt das Tübinger Ausländeramt in einer Pressemitteilung.
Alle, die vor Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen, können sich bis zur Entscheidung darüber in Deutschland aufhalten. Wenn sie ihren Antrag per Mail stellen, sollen sie eine automatisierte Eingangsbestätigung vom Tübinger Ausländeramt bekommen – als Nachweis zum Beispiel gegenüber Arbeitgebern.
Im Tübinger Ausländeramt fehlt Personal. Telefonisch ist die Behörde daher nur schwer zu erreichen. Für Termine gibt es lange Wartezeiten.
Die Pressemitteilung der Stadt findet sich unter www.tuebingen.de/1620.html#/39969
Für Infos zum ehemaligen Tübinger Sonderweg siehe die Meldung tun23012302.

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www.tuenews.de

Das Ausländeramt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Ute Kaiser.
002017

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