Chancenaufenthalt: Schon zehntausende Anträge

Bisher hat jeder dritte Geduldete, der länger als fünf Jahre in Deutschland lebt, einen Antrag nach dem „Chancenaufenthaltsgesetz“ gestellt. Es ist eine Möglichkeit, sich ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erarbeiten. Wie eine Umfrage des Mediendiensts Integration ergab, wurden seit Anfang des Jahres 49 000 Anträge gestellt. 17 000 davon wurden bewilligt, 2100 Anträge abgelehnt.
Die „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ war zum 31. Dezember des vergangenen Jahres eingeführt worden. Um die erste Hürde auf dem Weg von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis zu nehmen, sind drei Voraussetzungen wichtig:
– Geflüchtete müssen fünf Jahre oder länger mit einer Duldung in Deutschland leben,
– sie dürfen keine Straftaten begangen haben,
– und sie dürfen keine falschen Angaben zu ihrer Identität gemacht haben.
Wird der Antrag bewilligt, gibt es Bürgergeld statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Migranten mit „Chancenaufenthalt“ haben dann 18 Monate lang Zeit, um die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu schaffen. Damit sie nach eineinhalb Jahren nicht wieder in die Duldung zurückfallen, müssen sie ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst finanzieren, ausreichende Deutschkenntnisse haben (A2) und ihre Identität geklärt haben.
Zuletzt lebten 137 000 Geduldete länger als fünf Jahre in Deutschland. Das steht im Ausländerzentralregister. Die Zahl der gestellten Anträge unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern – allerdings ändern sich die Zahlen schnell. In Berlin (59 Prozent) und Bayern (58 Prozent) haben sich die meisten Migranten um den neuen Status bemüht.
In Baden-Württemberg erhielten bereits 901 Männer und Frauen den „Chancenaufenthalt“. Im Land leben insgesamt 21 000 Geduldete länger als fünf Jahre. Die Landesregierung hatte bereits im Oktober beschlossen, mit Blick auf das neue Gesetz gut integrierte Geduldete nicht mehr abzuschieben.
Das Bundesinnenministerium erwartet, dass 98 000 Migranten einen Antrag stellen werden und 33500 Personen ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten werden.

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Das Landratsamt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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