Krank im Urlaub: Was gilt für ArbeitnehmerInnen?

Es passiert nicht selten, dass ArbeitnehmerInnen im Urlaub krank werden. Was ist dann zu tun? Das Bundesurlaubsgesetz schreibt für diesen Fall ganz klar vor: Krankheitstage werden gemäß § 9 nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Nicht jede Erkrankung führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähig erkrankt heißt, dass die Krankheit den Arbeitnehmer daran hindert, seine spezifische Arbeit auszuüben. Der Arbeitsgeber muss über die Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich per Telefon oder E-Mail informiert werden.
Wird ein Arbeitnehmer vor Beginn des Urlaubs krank, muss er alles unterlassen, was seine Genesung gefährden würde. Würde ihn die geplante Urlaubsreise also daran hindern, wieder gesund zu werden, dürfte er sie gar nicht antreten. Es kann aber auch sein, dass die Reise die Gesundheit eher fördert. Dafür sollte man sich ärztlich beraten und sich eine Bescheinigung geben lassen. Außerdem sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Situation austauschen, damit keine Missverständnisse entstehen.
Weitere Informationen: Krank im Urlaub | Personal | Haufe

tun23082202

www.tuenews.de

Sonnenuntergang am Meer. Foto: tünews INTERNATIONAL / Linda Kreuzer.

002149

 

 

 

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html