Bürgergeld steigt ab 1. Januar 2024

Es ist beschlossen: Das Bürgergeld und die Sozialhilfe werden ab dem 1. Januar 2024 erhöht. Alleinstehende Erwachsene bekommen dann 563 Euro im Monat. Das sind 61 Euro mehr oder zwölf Prozent. Ebenfalls rund zwölf Prozent mehr gibt es für den persönlichen Schulbedarf. Auch die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhöhen sich. Das teilte die Bundesregierung mit. Hintergrund sind enorm gestiegene Kosten für die Lebenshaltung und höhere Preise für Energie.
Die neuen Sätze für Sozialhilfe und Bürgergeld pro Monat: Alleinstehende / Alleinerziehende 563 Euro (plus 61 Euro); Paare je Partner 506 Euro (plus 55 Euro); Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro (plus 51 Euro); Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro (plus 42 Euro) und Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 Euro (plus 39 Euro).
Mehr Geld gibt es auch für den Schulbedarf. Im ersten Schulhalbjahr sind das 130 Euro (plus 14 Euro), im zweiten Schulhalbjahr 65 Euro (plus 7 Euro). Zum Schulbedarf gehören zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte oder Bastelmaterial. Diese Leistungen nach dem sogenannten Bildungspaket erhalten auch Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. „Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben“, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.
Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, bekommen Menschen, „die trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit finden oder mit ihrer Arbeit so wenig verdienen, dass ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist“. Anspruch auf Sozialhilfe haben Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Krankheit nicht arbeiten können.
Siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/regelsaetze-erhoehung-2222924

tun23102201

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Agentur für Arbeit in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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