Einwanderung: Mehr Chancen für Fachkräfte

In Deutschland fehlen in vielen Branchen gut ausgebildete Menschen. Deshalb gibt es ein neues Gesetz, damit Fachkräfte einwandern können. Das ist neu ab 18. November: Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung haben einen Anspruch, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Sie sind bei der Suche nicht mehr auf Jobs beschränkt, die in Verbindung mit ihrer Ausbildung stehen (siehe den Link unten).
Auch die Einwanderungsmöglichkeiten mit der Blauen Karte der Europäischen Union (EU) für Nicht-EU-AusländerInnen wurden neu gestaltet (siehe den Link unten). Folgende Änderungen gelten ab November: Die Grenzen für das Mindestgehalt werden gesenkt: bei Berufen, in denen es einen Engpass gibt, und für BerufsanfängerInnen auf 39.682,80 Euro, für alle anderen Berufe auf 43.000 Euro.
Ausländische AkademikerInnen mit einem Hochschulabschluss in den letzten drei Jahren können eine Blaue Karte der EU erhalten, wenn sie mit ihrem Job in Deutschland ein Mindestgehalt von 39.682,80 Euro erreichen. Das gilt auch für IT-SpezialistInnen, wenn sie keinen Hochschulabschluss haben, aber mindestens drei Jahre lang entsprechende Berufserfahrung nachweisen können.
Zudem zählen künftig mehr Berufsgruppen zu den Engpassberufen: neben Führungskräften in der Produktion und bei bestimmten Dienstleistungen gehören dazu auch TierärztInnen, ZahnärztInnen, ApothekerInnen, akademisch ausgebildete Fachkräfte in Krankenpflege und Geburtshilfe sowie Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich.
Für Menschen, die schon eine Blaue Karte der EU haben und mit ihrer Familie in einem anderen EU-Mitgliedsland lebten, gibt es vereinfachte Regelungen für den Familiennachzug. Die Angehörigen können ohne Visumverfahren einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Für die Aufenthaltserlaubnis muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht und der Lebensunterhalt gesichert ist.
Ab März und ab Juni 2024 wird es weitere Neuerungen geben – sowohl für Beschäftigte als auch für ausländische Studierende.
Alle Informationen gibt es auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch unter https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

und https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168

Ob eine ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird, lässt sich hier prüfen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php

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Das Reichstagsgebäude in Berlin. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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