Schnell zur neuen Krankenkassenkarte

Wer seine Krankenkassenkarte – die elektronische Gesundheitskarte eGK – verloren hat, muss unbedingt bei seiner Krankenkasse eine neue beantragen. Das gilt auch, wenn die Karte gestohlen wurde. In beiden Fällen muss auch die Geheimzahl gesperrt werden, wenn die Karte damit ausgerüstet war. Steht in der Zeit, bis die neue Karte vorliegt, ein Arztbesuch an, stellt die Krankenkasse, bei der man versichert ist, eine Ersatzbescheinigung aus. Ersatz kommt meistens schnell. „Das nötige Passbild ist ja bei der Kasse gespeichert, so dass man da auch nicht nochmal ein neues Bild einreichen müsste“, heißt es dazu bei der Techniker Krankenkasse TK. Wer ohne Karte und ohne Ersatzbescheinigung zum Arzt geht, muss Karte oder Bescheinigung innerhalb von zehn Tagen nachreichen, sonst erhält er eine Privatrechnung von Arzt oder Ärztin. Die AOK weist darauf hin, dass Patienten ihren Arzt bitten müssen, eventuell gespeicherte Patientendaten auf die neue Karte zu übertragen. Dann braucht es auch eine neue PIN für die neue Karte.

tun23111005

www.tuenews.de

Die elektronische Gesundheitskarte muss bei Verlust sofort gesperrt und neu beantragt werden. Foto: tünews INTERNATIONAL / Linda Kreuzer.

002212

 

 

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html