Masernimpfpflicht: Verweigerern droht Bußgeld

Eltern, die ihre Kinder ohne Masernschutzimpfung oder überstandene Maserninfektion in die Schule schicken, droht im Kreis Tübingen ein Bußgeld von 200 Euro. Das hat die Pressesprecherin des Landratsamts auf Anfrage von Tünews International bestätigt. „Wir sind aktuell dabei, erste Bußgeldverfahren einzuleiten“, sagt Sprecherin Martina Guizetti. Zuletzt gab es im gesamten Kreis noch 268 offene Fälle. Der Großteil der 1351 Meldungen an das Gesundheitsamt, die von Kindertagesstätten, Schulen, medizinische Einrichtungen oder Sammelunterkünften kamen, sind aber geklärt.
Hintergrund ist das Masernschutzgesetz, das seit 2020 in Deutschland gilt (Tünews berichtete: tun22092806). Es schreibt vor, dass Kinder gegen die Infektionskrankheit geimpft sein müssen, um, Kindergärten, -tagesstätten oder Schulen besuchen zu können. Eine Ausnahme gibt es für alle, die nachweisen können, dass sie bereits an Masern erkrankt sind und für jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Impfpflicht gilt auch für Lehrer, Erzieher, medizinisches Personal oder Tageseltern, die nach 1970 geboren wurden. Auch Geflüchtete, die in einer Sammelunterkunft leben, müssen nach vier Wochen eine Masernschutzimpfung nachweisen, meldet das Bundesgesundheitsministerium.
Kinder und Jugendliche können allerdings auch zur Schule gehen, wenn sie nicht geimpft sind. Denn die Schulpflicht geht vor. Doch die Eltern bekommen dann Post von der Schule und dem Gesundheitsamt. Wenn die der Schule kein Nachweis vorgelegt wird oder die Leitung diesen anzweifelt, muss die Schule das nach dem Infektionsschutzgesetz dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt prüft und fordert die Eltern schriftlich auf, den Masernschutznachweis vorzulegen. Fall die Eltern nicht reagieren, werden sie nochmals erinnert. „Die Eltern können sich bei Bedarf auch im Gesundheitsamt zur Impfung beraten lassen“, sagt Martina Guizetti. Das sei in Anspruch genommen worden, wenn die Jugendlichen in einem Alter waren, in dem sie selbst entscheiden konnten, ob sie sich impfen lassen. Reagieren die Eltern immer noch nicht, erhalten sie ein weiteres Schreiben – die Anhörung – in denen sie konkret über ein Bußgeld informiert werden. Sie können dann noch einmal Stellung beziehen. Anschließend kostet es Geld.
Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Sie können schlimmstenfalls zu einer potenziell tödlichen Gehirnentzündung führen. Die Impfung bietet den besten Schutz gegen die Krankheit und verleiht lebenslange Immunität. Eltern müssen für Kinder, die älter als ein Jahr sind, vor Aufnahme in einer Kinderkrippe, eine Masernimpfung nachweisen. Kinder über zwei Jahre müssen laut Bundesgesundheitsministerium zwei Mal gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Schüler und das Personal, das in diesen Einrichtungen arbeitet.
Der Streit um das Masernschutzgesetz beschäftigt inzwischen auch Gerichte. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Masernimpfpflicht bestätigt. Damit wäre laut Ärzteblatt auch ein Bußgeld zulässig.

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Mit Impfstoff befüllte Spritzen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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