Wer in Deutschland mit dem Auto oder dem Motorrad zu schnell unterwegs ist und von einer Radarfalle erfasst wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung, desto höher fällt auch das Bußgeld aus. Zu schnelles Fahren innerorts ist dabei teurer als Tempoüberschreitungen auf Landstraßen oder Autobahnen. Wer viel schneller unterwegs war als erlaubt, erhält Punkte in Flensburg und ein zeitweises Fahrverbot.
Innerhalb der Stadtgrenzen kostet es 30 Euro, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu 10 km/h überschritten wurde. Außerorts kostet das 20 Euro. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26-30 km/h innerorts müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 180 Euro und außerorts mit 150 Euro rechnen. Besonders wachsam müssen Autofahrer in Tempo 30-Zonen sein: Wer dort mit Tempo 51 unterwegs ist – also mehr als 20 Kilometer zu schnell –, erhält einen Punkt und 115 Euro Bußgeld. Die Höhe der Bußgelder für die verschiedenen Verstöße finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts (41 km/h außerorts) erhält der Fahrer neben dem Bußgeld auch 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 52 km/h innerhalb von Ortschaften (62 km/h außerhalb) warten ein Bußgeld von 480 Euro, ebenfalls 2 Punkte in Flensburg und ein 2-monatiges Fahrverbot. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h innerorts und 70 km/h außerorts werden ein 3-monatiges Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und 700 Euro Bußgeld verhängt. Gegen Bußgeldbescheide können Autofahrer grundsätzlich Einspruch einlegen. Genaueres dazu steht im Bußgeldbescheid oder auf der Verwarnung.
Die Höhe des Bußgeldes kann mit dem Online-Rechner unter folgendem Link berechnet werden:
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeldrechner/
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Der neue Bußgeldkatalog sieht bei vielen Vergehen höhere Geldstrafen vor. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.
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