Die Schulen in Baden-Württemberg werden ab dem 4. Mai 2020 wieder stufenweise geöffnet. Zunächst sollen die Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, wieder zur Schule gehen. Das gilt auch für Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wird erweitert. Das regelte die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020