Bei Wohnungsumzug ummelden

Wer in eine neue Wohnung umzieht, muss seinen neuen Wohnsitz innerhalb von ein bis zwei Wochen bei den Behörden anmelden. Auf den Rathäusern ist dafür häufig das Bürgerbüro, manchmal ein spezielles Einwohnermeldeamt zuständig. Dorthin muss man persönlich gehen, seine Angaben machen und dann einen Meldeschein unterschreiben. Wer sich ummeldet, muss die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung mitbringen. Diese muss der Vermieter ausfüllen, unterschreiben und dem neuen Mieter mitgeben. Wer zum Anmelden geht, soll auch einen Pass oder Passersatzpapiere dabeihaben. Wenn eine ganze Familie umgezogen ist, kann ein Erwachsener den Umzug der ganzen Familie melden. Er muss dann die Ausweise der Familienangehörigen mitbringen. Bei Kindern, die keinen Kinderreisepass besitzen, genügt die Geburtsurkunde. Die Gemeinde kann ein Bußgeld verlangen, wenn die Anmeldung nicht innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Nach der Anmeldung stellt das Meldeamt eine Meldebestätigung aus. Ein Tipp: Wer seinen neuen Wohnsitz anmeldet, kann auch gleich auf dem Bürgerbüro seine Ausweisdokumente aktualisieren lassen. Auf denen ersetzt die Passbehörde dann die Adresse. Während der Corona-Pandemie muss man seinen Behördengang bei vielen Rathäusern im Voraus anmelden, meist geht das online übers Internet. Informationen dazu gibt es in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian.

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