Aufgrund der Corona-Situation gibt es bei den Ausländerbehörden im Landkreis Tübingen derzeit keine offenen Sprechzeiten. In dringenden Fällen können Termine vereinbart werden. Für die einzelnen Ämter und Behörden gilt folgende Erreichbarkeit:
Ausländerbehörde im Landratsamt
Ein Termin ist direkt bei den zuständigen SachbearbeiterInnnen zu vereinbaren. Die Kontaktdaten finden sich hier:
www.kreis-tuebingen.de/310341.html
Für Verlängerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen genügt es, die Aufenthaltsgestattung oder Duldung ans Landratsamt zu senden. Nach der Verlängerung werden die Dokumente per Post zurückgesandt.
Ausländeramt der Stadt Tübingen
Das Ausländeramt ist derzeit montags bis freitags von 14 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar unter der Durchwahl 204-2020, dann wird an die SachbearbeiterInnen durchgestellt. Bei Bedarf können dringende persönliche Termine vereinbart werden, entweder telefonisch oder per E-Mail: termin.auslaenderamt@tuebingen.de
Ausländeramt der Stadt Rottenburg
Die Abteilung Ausländerwesen beim Ordnungsamt ist telefonisch erreichbar unter 07472/165-246 oder 07472/165-376 und per Mail unter auslaenderamt@rottenburg.de.
Für die meisten Anliegen ist es erforderlich, dass man persönlich zum Amt kommt. Hierfür muss telefonisch ein Termin vereinbart werden. Im Telefonat wird geklärt, welche Unterlagen mitzubringen sind.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 10.05.2020