Ferienjobs für SchülerInnen

Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, noch zur Schule geht und in den Sommerferien das Taschengeld aufbessern möchte, kann sich um einen Ferienjob bewerben. Beim Arbeiten sollte man folgende Regeln beachten: Die Arbeitszeit darf nicht länger als acht Stunden pro Tag sein und nicht über 40 Stunden und fünf Tage in einer Woche. Die Arbeitszeit darf nur zwischen 6 und 20 Uhr stattfinden. Für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es Abweichungen. Eine Pause von mindestens 30 Minuten muss bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb bis sechs Stunden erfolgen, 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Man darf keine gefährlichen oder schweren Arbeiten verrichten.

Wenn die Familie der Schülerin oder des Schülers Leistungen vom Jobcenter bezieht, gilt Folgendes: Schülerlnnen können insgesamt vier Wochen je Kalenderjahr in den Schulferien arbeiten und bis zu 1200 Euro verdienen, ohne dass die Leistungen der Familie gekürzt werden.

Für mehr Informationen das Jugendarbeitsschutzgesetz online: www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html#BJNR009650976BJNE002000314

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 04.07.2020

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