Hilfe bei (Arbeits-)Unfällen

Ein Sturz mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, ein Missgeschick beim Sportunterricht in der Schule oder eine Allergie gegen einen bestimmten Stoff am Arbeitsplatz: All das sind Fälle für die Berufsgenossenschaft (BG). Sie sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und damit zuständig für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Die Berufsgenossenschaft kümmert sich darum, dass der oder die Betreffende medizinisch gut versorgt wird und in ernsten Fällen auch Rehabilitation und finanzielle Unterstützung bekommt. Berufsgenossenschaften gibt es für verschiedene Branchen der Privatwirtschaft. Im Öffentlichen Dienst sind die Unfallkassen oder die Gemeindeunfallversicherung zuständig.
Versichert sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin. Aber auch Kinder in Kindergarten und -hort, Schüler, ehrenamtlich Tätige und Minijobber fallen unter den Schutz der BG. Das gilt unter bestimmten Umständen sogar für Personen, die unentgeltlich Familienangehörige pflegen. Beiträge zahlen – anders als etwa bei der Krankenversicherung – nur die Arbeitgeber. Außerdem sorgen die Berufsgenossenschaften in den Betrieben für den Arbeitsschutz. Sie wollen damit Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern.
Wie erfährt die Berufsgenossenschaft von einem Unfall? Ärzte sind verpflichtet, Arbeits- und Wegeunfälle an die zuständige Berufsgenossenschaft zu melden. Sind Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall länger als drei Tage krank, muss auch der Arbeitgeber tätig werden. Bei besonders schweren Verletzungen werden Patienten auch in 13 eigenen Kliniken der Berufsgenossenschaften versorgt. Eine davon befindet sich auch in Tübingen. „Bei der Behandlung von Querschnittgelähmten und Schwerbrandverletzten haben die Berufsgenossenschaftlichen Kliniken einen wesentlichen Anteil an der Gesamtversorgung in Deutschland“, heißt es auf der Homepage des Dachverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Die Berufsgenossenschaften helfen auch bei Berufskrankheiten – also wenn jemand aufgrund seiner Tätigkeit so schwer erkrankt, dass er oder sie in dem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Das geschieht durch Rehabilitationen, aber auch durch Umschulungen oder Qualifizierungen.
Weitere Infos gibt es auf der Homepage der DGUV: https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/bgen/index.jsp

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Die BG Klinik Tübingen wird von den gesetzlichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen getragen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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