Maskenpflicht an Schulen gilt weiter/Drei Tests pro Woche

SchülerInnen in Baden-Württemberg müssen weiter Masken tragen. Das hat das Kultusministerium entschieden. Eigentlich sollte diese Regel nur zwei Wochen lang nach den Sommerferien gelten. Jetzt ist die Maskenpflicht auf unbestimmte Zeit verlängert. So will das Ministerium den Präsentunterricht weiter ermöglichen. Es gibt aber Ausnahmen: Keine Masken müssen im Sportunterricht, im Musikunterricht, wenn dort gesungen oder ein Blasinstrument gespielt wird, beim Essen und Trinken und in den Pausen im Freien getragen werden. Außerdem sehen die aktuellen Änderungen zum 27. September für SchülerInnen pro Woche drei Antigen-Schnelltests (gilt 24 Stunden) oder zwei PCR-Tests (gilt 48 Stunden) vor. Die neuen Regelungen finden sich auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km-bw.de

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Schutz durch OP- oder medizinische Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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