Platz für landwirtschaftliche Maschinen

Viele Menschen suchen derzeit Erholung im Freien. Dazu haben sie ein Recht. Sie müssen aber nach dem baden-württembergischen Naturschutzgesetz auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht nehmen. Zu diesen gehören insbesondere Landwirte, von denen derzeit viele wichtige Arbeiten auf ihren Feldern und Wiesen verrichten. Sie sichern damit die Ernährung und arbeiten unter Hochdruck. Ihre landwirtschaftlichen Maschinen kommen nicht rechtzeitig auf die Felder, wenn sie lange Strecken im Schritttempo fahren müssen. Deshalb fordert die Abteilung Landwirtschaft im Landratsamt Tübingen Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Reiter oder Radfahrer dazu auf, bei Bedarf soweit an die Seite zu treten, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge sicher vorbeifahren können.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 15.04.2020

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