Sicherheitsregeln im ÖPNV

Ab Montag, 27. April, gilt in allen Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg die Pflicht, Mund und Nase mit Maske, Tuch oder Schal zu bedecken. Darauf weisen die Stadtwerke Tübingen als Betreiber der Stadtbusse in Tübingen und das Verbundunternehmen naldo, das für Busse und Bahnen in der Region zuständig ist, hin. Außerdem fordern sie die BenutzerInnen der öffentlichen Verkehrsmittel zur Einhaltung weiterer Regeln auf: Ausreichend Abstand halten und anderen Fahrgästen möglichst nicht zu nahe kommen, also auch nicht von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen oder -sitzen. Die Fahrgäste sollen alle Türen zum Ein- und Aussteigen nutzen und sich gleichmäßig im Fahrzeug verteilen. Außerdem gilt: erst aussteigen lassen und anschließend nacheinander einsteigen. Fahrrad, E-Scooter etc. sollen im TüBus nicht mitgenommen werden, damit mehr Platz für die Personen bleibt. Wer Einkaufs- und Besorgungsfahrten plant, soll diese möglichst auf Zeiten verschieben, in denen Berufspendler, und ab 4. Mai die Schüler, nicht unterwegs sind.

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Plakat Stadtwerke Tübingen

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