In Baden-Württemberg dürfen ab dem 20. April Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen und alle übrigen Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen. Allerdings müssen sie dafür sorgen, dass in ihren Geschäften alle Hygienevorgaben und Abstandsregelungen eingehalten werden. Das ordnete die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April an.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020