Corona ab 1. Juli: Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen

In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ab dann sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich. Voraussetzung ist, dass den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Unter diese Regelung fallen beispielsweise Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen. Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben. Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt. Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt. Dies steht in der Verordnung der… Read More

Corona ab 1. Juli: Clubs und Diskotheken bleiben untersagt

In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes bleiben ebenfalls untersagt. Dies steht in Paragraph 13 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 23. Juni 2020. tun062504 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.06.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Corona ab 1. Juli: Kein Hygienekonzept für private Feiern bis 100 Personen

In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern. Dies steht in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 23. Juni 2020. tun062502 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.06.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Corona ab 1. Juli: Weiterhin Abstand halten, Maske tragen

In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Menschen müssen im öffentlichen Raum weiterhin mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Schulen Kindergärten und manche anderen Einrichtungen sind ausgenommen. Wenn das nicht möglich ist, muss mindestens eine Maske über Mund und Nase getragen werden. (Es reicht nicht, nur den Mund mit der Maske zu bedecken!). Die Mund-Nasen-Bedeckung ist vorgeschrieben bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs und an dessen Zustiegsstellen. Vorgeschrieben ist die Maske auch bei Dienstleistungen, bei denen sich Menschen sehr nahekommen. Ausdrücklich vorgeschrieben sind die Masken weiterhin in Einkaufszentren und Ladengeschäften.… Read More

Corona ab 1. Juli: Demos erlaubt

In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Corona-Verordnung respektiert die große Bedeutung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes ausdrücklich. Dafür gelten prinzipiell keine Grenzen der Teilnehmerzahl. Allerdings müssen die Veranstalter darauf hinwirken, dass die Demonstrierenden sich an die Abstandsregel halten. Die Behörden können außerdem beispielsweise bestimmte Hygienemaßnahmen fordern. Das Gesetz ermächtigt die Behörden aber auch dazu, solche Versammlungen zu verbieten, „sofern der Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden kann“. Dies steht in Paragraph 11 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2… Read More

Corona: Bußgelder drohen weiterhin

In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wer gegen Bestimmungen der Corona-Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mit einer Geldstrafe muss weiterhin rechnen, wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhält, keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, wenn dies vorgeschrieben ist, an einer Ansammlung von mehr als zwanzig Personen teilnimmt oder beispielsweise nicht gestattete Versammlungen abhält. Auch wer mit Symptomen einer Infektionskrankheit gegen Zutritts- oder Teilnahmeverbote verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Geldbußen können bis zu 2.500 Euro, in Einzelfällen sogar 25.000 Euro betragen. Dies steht in Paragraph 73 des Infektionsschutzgesetzes. tun062507 Impressionen… Read More

Integreat: Informationen über die Corona-Warn-App in neun Sprachen

Die Integreat-App bietet Informationen über die Corona-Warn-App der Bundesregierung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Rumänisch, Türkisch, Farsi, Polnisch und Russisch. Die Informationen sind in einfacher Sprache geschrieben und in der bundesweiten App abrufbar: https://integreat.app/deutschlandvorlage2019/de/corona-virus/corona-warn-app tun062310 Foto: Integreat Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Learning German online – A new experience

By Youssef Kanjou Corona has forced us to learn German from home via the Internet. My course started in March at the Volkshochschule, which got interrupted shortly after the start because of Corona. This also led to the closure of all schools in Germany. Volkshochschule decided to continue the course online. Currently we have two hours of lessons every afternoon on video conference with the Zoom program. This is the first time I have to learn a language online; after everything in life has gone online. It seems to be a very significant experience for me. The teacher teaches with… Read More

Einbürgerung in Deutschland 11: Duldung gilt nicht als Aufenthaltszeit

Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft möchten, müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen sich dafür unter anderem 6, 7 oder 8 Jahre „rechtmäßig und ununterbrochen“ in Deutschland aufgehalten haben. Matthias Regenbrecht, der im Landratsamt Tübingen für Einbürgerungen zuständig ist, erklärt, dass eine „Duldung“ prinzipiell nicht zur Aufenthaltszeit zählt. Eine geduldete Person hätte Deutschland eigentlich verlassen müssen. Sie darf nur bleiben, weil ihr beispielsweise „Gefahr an Leib und Leben“ drohe, wenn sie abgeschoben wird. Deshalb steht in Duldungsdokumenten, dass die Betreffenden ausreisepflichtig sind. Das ist nach dem Einbürgerungsgesetz kein „rechtmäßiger“ Aufenthalt. Wer mindestens 18 Monate lang mit einer Duldung in Deutschland war,… Read More

تعلم اللغة الألمانية اونلاين – تجربة خاصة

VHSاجبرتنا كورونا على تعلم اللغة الألمانية من المنزل وعبر الانترنيت. حيث كان المخطط ان نبدأ الكورس في شهر اذار في مدرسة ومباشرة بعد بداية الكورس بقليل في المدرسة توقف بسبب قوانين كورونا التي أدت الى اغلاق جميع المدارس في المانيا. وبعد التوقف لفترة عن الدروس قررت إدارة المدرسة بمتابعة الكورس لكن عبر الانترنت. ونقوم حاليا بأخذ الدروس يوميا لمدة ساعتان ونصف بعد الظهر من خلال برنامج زوم هذه المرة الأولى التي اتعلم اللغة اونلاين بعدما أصبح كل شيء في الحياة عن طريق الانترنت وتبدو لي تجربة مهمة جدا. المعلمة تقوم بشرح الدروس من خلال برنامج البوربوينت ومن خلال الكتاب وعادة… Read More

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