Maskenpflicht an Schulen gelockert, Tests bleiben

Eine niedrige Zahl von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Baden-Württemberg bringt weitere Erleichterungen. Ab Montag, 21. Juni, wird die Pflicht, an Schulen Masken zu tragen, gelockert. Ab diesem Tag müssen SchülerInnen in Stadt- oder Landkreisen mit weniger als 50 Neuinfizierten pro 100.000 EinwohnerInnen in einer Woche im Freien keine Maske mehr tragen. Auch im Unterricht kann auf die Maske verzichtet werden, wenn die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis pro 100.000 EinwohnerInnen in einer Woche unter 35 liegt (wie aktuell im Landkreis Tübingen) und es an einer Schule zwei Wochen lang keinen Fall einer Corona-Infektion gibt. Außerhalb der Unterrichtsräume gilt weiter Maskenpflicht. Auch die Testpflicht zweimal wöchentlich, Hygieneregeln und die Vorschriften fürs Lüften bleiben bestehen. Das schrieb das Kultusministerium in einem Brief an die Schulen.

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Tübinger Schule. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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