Neue Quarantäne-Regeln wegen Omikron-Variante

Baden-Württemberg verschärft wegen der neuen Variante des Corona-Virus die Regeln für die Quarantäne. Diese Regeln gelten ab 15. Dezember. Die wichtigsten Änderungen: Alle positiv Getesteten müssen zehn Tage in Quarantäne. Das zählt ab dem Tag, an dem die Infektion durch einen Test nachgewiesen wurde. Menschen, die zu positiv Getesteten engen Kontakt hatten, müssen sich 14 Tage absondern. Wer mit der Omikron-Variante infiziert ist, kann die Quarantäne-Zeit nicht durch einen Test verkürzen. Für Infektionen mit anderen Virus-Varianten gilt: Positiv Getestete können erst ab dem siebten Tag durch einen negativen Test die Quarantäne vorzeitig beenden, aber nur wenn sie geimpft sind. Nicht Infizierte in Quarantäne können sich ab dem 7. Tag freitesten. Dafür reicht ein Schnelltest aus. Die sich schnell verbreitende Omikron-Variante des Virus ist im Kreis Tübingen angekommen. Das Tübinger Landratsamt berichtet immer wieder von neuen Betroffenen.

Ausführliche Informationen zur Quarantäne unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/quarantaene-regeln-aktualisiert/

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Das Landratsamt Tübingen und ein Gebäude für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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