Wie man ein Genesenen-Zertifikat bekommt

Wer an dem Coronavirus erkrankt und wieder genesen ist, kann sich ein Zertifikat ausstellen lassen, das den Status als genesene Person nachweist. Ein Zertifikat erhält nur, wer die folgenden Kriterien des Robert-Koch Instituts (RKI) erfüllt: 1. Ein Labor muss die Infektion mit dem Coronavirus durch einen positiven PCR-Test bestätigen. Nachweise über positive Schnelltests werden nicht anerkannt. Wer in einem Testzentrum auf das Virus getestet wurde, erhält den Befund in aller Regel elektronisch als PDF. Wurde der Coronatest in einer hausärztlichen Praxis durchgeführt, liegt der positive Befund dort vor. Wichtig ist, dass der Name der getesteten Person und das Datum des Tests auf dem Befund stehen. 2. Der Tag, an dem der positive PCR-Test gemacht wurde, muss mehr als 28 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegen.

Wer diese beiden Kriterien erfüllt, kann mit einem Ausweisdokument und dem Befund zu einer Apotheke oder zur Hausarztpraxis gehen. Diese stellen den Genesenennachweis aus.

Mehr Informationen u.a. zum Thema Genesenennachweis gibt es bei den FAQ des Landes Baden-Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-nachweise-fuer-geimpfte-und-genesene-personen/

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Genesenenzertifikat. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

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