Maskenpflicht im ÖPNV und beim Arzt verlängert

In Baden-Württemberg müssen bis 19. September weiter Masken in Arztpraxen und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) getragen werden. Das hat die Landesregierung bekannt gegeben. Kinder unter sieben Jahren müssen keine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch nicht für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Sie müssen das mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Außerdem rät die Landesregierung, zu anderen Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten und in öffentlichen Innenräumen – zum Beispiel Geschäften – eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
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FFP2-Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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