Europäischer Gerichtshof stärkt Recht auf Familiennachzug

Durch zwei neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird die bisherige Praxis deutscher Behörden beim Familiennachzug bei minderjährigen anerkannten Flüchtlingen korrigiert. Bisher verwehrte Deutschland Minderjährigen den Nachzug von Familienangehörigen von Geflüchteten, wenn die Kinder während des Antragsverfahrens volljährig wurden. Dies, so urteilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), verstoße allerdings gegen EU-Recht. Entscheidend sei, dass das Kind bei der Asylantragstellung minderjährig war. Das gab die Europäische Kommission auf ihrer Integrationswebseite bekannt.
Das gilt für den Fall, dass ein Kind zu seinen in Deutschland als Flüchtlinge anerkannten Eltern möchte. In gleicher Weise betrifft es auch eine minderjährige Person, die in Deutschland anerkannt wurde und auf die Erlaubnis wartet, dass ihre Eltern zu ihr ziehen dürfen. In allen Konstellationen ist ausschlaggebend, dass das Kind zu dem Zeitpunkt minderjährig war, als die Person, zu der der Familiennachzug erfolgen soll und die dann als Flüchtling anerkannt wird, ihren Asylantrag gestellt hat. Diese Rechtsprechung des EuGH ist nun verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten. Damit werde das Recht auf Familiennachzug für Flüchtlinge deutlich gestärkt, so die EU-Kommission, und könne nun nicht mehr durch Verzögerungen der bearbeitenden Behörden verhindert werden.
Hintergrund sind zwei Fälle in Deutschland, in denen die Behörden den Nachzug zu Familienangehörigen verweigert hatten, weil die Betroffenen im Laufe der Verfahren volljährig geworden waren: In einem Fall hatten syrische Eltern die Familienzusammenführung mit ihrem minderjährigen Sohn beantragt, der in Deutschland als Flüchtling anerkannt ist. In einem anderen Fall beantragte eine minderjährige Syrerin, zu ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Vater ziehen zu dürfen.
Die vollständige Mitteilung der EU-Kommission: Urteil: EuGH stärkt das Recht auf Familiennachzug zu anerkannten Geflüchteten in Deutschland | European Website on Integration (europa.eu)
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Das Landgericht in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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