Nur mit Masernimpfung in Schule oder Kindergarten

Kinder, die in Deutschland einen Kindergarten besuchen oder zur Schule gehen, müssen gegen Masern geimpft sein. Das ergibt sich aus dem Masernschutzgesetz, das 2020 in Kraft getreten ist. Die Impfpflicht gilt auch für Lehrer, Erzieher, medizinisches Personal oder Tageseltern, die nach 1970 geboren wurden. Auch Geflüchtete, die in einer Sammelunterkunft leben, müssen nach vier Wochen eine Masernschutzimpfung nachweisen, meldet das Bundesgesundheitsministerium.
Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Sie können schwere Folgen nach sich ziehen, schlimmstenfalls zu einer potenziell tödlichen Gehirnentzündung führen. Die Impfung bietet den besten Schutz gegen die Krankheit und verleiht lebenslange Immunität.
Eltern müssen für Kinder, die älter als ein Jahr sind, vor Aufnahme in einer Kinderkrippe, eine Masernimpfung nachweisen. Kinder über zwei Jahre müssen laut Bundesgesundheitsministerium zwei Mal gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für das Personal, das in diesen Einrichtungen arbeitet. Als Beleg gelten der Impfausweis, das Untersuchungsheft des Kindes oder, insbesondere bei einer bereits zurückliegenden Erkrankung, ein ärztliches Attest. Ist der Impfausweis verloren gegangen, reicht ein Foto davon. Die Nachweise müssen der Leitung der Einrichtung vorgelegt werden.

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Eine befüllte Spritze. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

 

 

 

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