Finanzen: Mietzahlungen des Jobcenters müssen weitergeleitet werden

Viele Geflüchtete aus der Ukraine haben dieser Tage eine größere Überweisung vom Jobcenter auf ihrem Konto vorgefunden. Doch Vorsicht: Das Geld ist nicht komplett zum Ausgeben da, sondern muss teilweise an das Landratsamt weitergeleitet werden. Das teilt die Behörde mit. Es steht auch in dem Bescheid, den die Geflüchteten erhalten haben.
Der Hintergrund ist ziemlich kompliziert. Da ukrainische Geflüchtete seit dem 1. Juni nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II Geld vom Jobcenter erhalten, ist in ihrer Überweisung immer ein Anteil für die Kosten der Unterkunft – also quasi die Miete – enthalten. Wenn sie sich in der vorläufigen Unterbringung befinden, müssen sie gleichzeitig Nutzungsgebühren an das Landratsamt bezahlen – also das Geld in dieser Höhe an das Landratsamt weiterleiten. Am einfachsten wäre es, das Jobcenter würde dieses Geld direkt ans Landratsamt überweisen. „Doch das ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich“, sagt Thomas Steimle, Leiter der Abteilung Ordnung und Baurecht im Landratsamt. Das geht erst, wenn die Geflüchteten beim Jobcenter eine Abtretungserklärung unterschrieben haben – dann darf die Behörde das Geld ohne Umweg ans Landratsamt weiterleiten. Landratsamt und Jobcenter bereiten derzeit eine entsprechende Lösung vor, so Steimle weiter.
Die Regelung betrifft 1700 Menschen, die derzeit im Kreis Tübingen Schutz vor dem Krieg in der Ukraine gesucht haben. Theoretisch haben sie alle Geld für die Unterkunft überwiesen bekommen – oft mehrere Tausend Euro, denn die Nutzungsgebühren betragen beispielsweise für ein Ehepaar 800 Euro im Monat. Wichtig ist nun, dass sie das Geld weiterleiten. Geben sie es aus, müssen sie es später – manchmal auch noch nach Jahren – zurückzahlen.

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Das Jobcenter in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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