Wie man Diplome anerkennen lässt

Fast jeder Migrant steht vor dem Problem, dass er in Deutschland seinen Schulabschluss, seine Ausbildung oder seinen Hochschulabschluss anerkennen lassen muss. Dafür gibt es unterschiedliche Institutionen.
Für Schulabschlüsse (Haupt- und Realschule, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) kann man sich an die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer oder Hochschulen wenden. In Baden-Württemberg sitzt diese Stelle in Stuttgart:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/
Bewertungen gibt es aber nur für Abschlüsse, die benötigt werden, um eine Berufsausbildung zu beginnen oder sich an einer Uni zu bewerben.
Welche Stelle für die Anerkennung von Berufsabschlüssen zuständig ist, lässt sich auf den Seiten „Anerkennungsfinder“ https://www.arbeitsagentur.de/weiterleitung/1463059436145 und https://www.arbeitsagentur.de/weiterleitung/1478803327019 herausfinden. Die Anerkennungsstelle selbst findet sich unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession
Doch zunächst sollte man prüfen, ob es für einen bestimmten Beruf überhaupt eine Anerkennung in Deutschland braucht. Das ist zum Beispiel für die sogenannten reglementierten Berufe der Fall – also beispielsweise für Lehrer, Ärzte oder Richter. Ausländische Qualifikationen werden bei der Überprüfung mit deutschen Qualifikationen verglichen. Eine Übersicht über die reglementierten Berufe gibt es unter: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/ergebnisseite/reglementierte-berufe?berufecluster=reglementiert
Als nächstes müssen alle Zeugnisse, Diplome und Nachweise zusammengetragen werden, die die Qualifikationen belegen. Wenn die Papiere nicht verfügbar sind oder die Dokumente für eine Anerkennung nicht ausreichen, helfen die Beratungsstellen für die rechtliche Integration von Flüchtlingen und Drittstaatsangehörigen im IQ Netzwerk für Arbeitsrecht weiter. https://www.netzwerk-iq.de/angebote/eingewanderte
Im vierten Schritt geht es um Übersetzungen. In einigen Fällen muss bestätigt werden, dass die Nachweise korrekt und vollständig übersetzt wurden. Das kann nur ein ermächtigter Übersetzer tun. Die Kontaktdaten finden sich zum Beispiel in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank https://www.justiz-uebersetzer.de/Recherche/. Manchmal ist es erforderlich, Kopien beglaubigen zu lassen: Dafür kann man sich an Landratsämter, Rathäuser, Gerichte, Notare oder die Geschäftsstellen der Bundesagentur für Arbeit wenden.
Dann endlich können die Dokumente bei der zuständigen Behörde zur Anerkennung eingereicht werden. Dazu müssen so gut wie nie Originale eingereicht werden, meist reichen (beglaubigte) Kopien aus. Im Zweifelsfall zur Sicherheit nachfragen. Im Bescheid steht dann später, inwieweit ihr Abschluss mit einem deutschen Diplom übereinstimmt. Wird der Abschluss nur als teilweise gleichwertig eingestuft, gibt es die Möglichkeit, sich zusätzlich zu qualifizieren. Die genauen Bedingungen kennt die Bundesagentur für Arbeit.

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Arbeitsamt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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