Integrationskurse: Hilfe beim Ankommen

Um Geflüchteten aus der Ukraine die Orientierung in Deutschland zu erleichtern, bietet die Bundesregierung Integrationskurse und -angebote für Schutzsuchende aus der Ukraine, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes haben. Dies ist auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums nachzulesen. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Allgemeine Integrationskurse dauern 700 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.
Neben diesen allgemeinen Integrationskursen gibt es auch spezielle Angebote, zum Beispiel für Frauen, Eltern oder Jugendliche, sowie Intensivkurse. Am Ende des Integrationskurses stehen ein Sprachtest sowie ein Abschlusstest zum Leben in Deutschland. Werden beide Tests bestanden, gibt es ein Zertifikat. Beratung und die Teilnahme an den Kursen sind in der Regel kostenlos, vorausgesetzt, ein Aufenthaltstitel liegt vor. Vor allem Flüchtlinge aus der Ukraine haben Zugang zu allen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Kursen. Wer sich für einen Kurs anmelden will, muss zuvor beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag stellen. Das ist sowohl online als auch per Post möglich. Bei Bedarf hilft die Arbeitsagentur ukrainischen Geflüchteten bei der Antragstellung und der Suche nach Sprachkursen. Auf der Internetseite des BAMF-NAvI (https://bamf-navi.bamf.de/en/Themen/Integrationskurse/) sind Kurse in jeder Region zu finden.
Bevor sie an einem Integrationskurs teilnehmen können, müssen Migranten einen Eingangstest absolvieren. Durch einen Sprachtest wird der individuelle Bedarf ermittelt und festgestellt, welche Kurse für die jeweilige Situation am besten geeignet sind. Die Integrationskurse werden von zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt. Migranten können die Kurse sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit besuchen. Für Fahrtkosten gibt es einen Zuschuss, wenn der Kursort mindestens drei Kilometer vom Wohnort entfernt liegt.
Informationen zu allen Kursen und Angeboten sowie zu den Anmeldebedingungen finden sich im Informationsbrief „Integrationsangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine“:
https://www.germany4ukraine.de/resource/blob/2013722/2066236/d8e15406a8f18ce6392a81baaf3298f6/faq-integrationskurse-ukraine-ukr-data.pdf?download=1
sowie auf der Website „Germany4Ukraine“ in ukrainischer Sprache:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/deutschkurs-fuer-ukrainer

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Die Agentur für Arbeit in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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