Anspruch auf Haushaltshilfe

Wer wegen einer Krankheit, Schwangerschaft, Geburt oder Kur nicht mehr seinen Haushalt führen kann, kann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen. Das geht unter folgenden Voraussetzungen: Der Antragsteller oder die Antragstellerin gehört einer gesetzlichen Krankenkasse an und braucht ein ärztliches Attest. Niemand sonst, der in der Familie lebt, kann die Haushaltsführung übernehmen. Im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind. Das ist aber bei Beschwerden während der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht erforderlich. Eine Haushaltshilfe kann auch beantragen wer kein Kind hat, aber schwer krank ist oder bei dem sich die Krankheit akut verschlechtert hat – insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einem ambulanten Eingriff oder nach einer ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus. Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Wer die Unterstützung in Anspruch nimmt, muss pro Tag zwischen 5 und 10 Euro der Kosten einer Haushaltshilfe übernehmen.
Für mehr Informationen: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/995

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Arbeiten im Haushalt. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.

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