Geflüchtete aus der Ukraine, die ihr Auto mitgebracht haben, müssen dieses nach einem Jahr umschreiben. Es bekommt dann eine deutsche Zulassung und ein deutsches Kennzeichen. Eine Sonderregelung des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte im Frühjahr 2022 eine Übergangsfrist von einem Jahr ermöglicht. Wer also im Mai letzten Jahres nach Deutschland kam, muss sich nun um die Anmeldung seines Fahrzeugs kümmern. Möglicherweise gibt es im Mai aber eine neue Entscheidung des Bund-Länder-Fachausschusses. Bayern und auch einige andere Bundesländer – aber nicht Baden-Württemberg – haben die Frist bereits verlängert.
Welche Dokumente für die Zulassung benötigt werden, steht auf der Homepage des Landratsamts:
https://www.kreis-tuebingen.de/Startseite/landratsamt/Erforderliche+Unterlagen+zur+Kfz-Zulassung.html
Benötigt wird neben dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung unter anderem die ausländische Zulassungsbescheinigung im Original. Außerdem müssen die Fahrzeuge einen gültigen TÜV-Stempel haben. Sie brauchen allerdings kein Vollgutachten.
Eine Ummeldung kostet rund 40 Euro, wer ein Wunschkennzeichen möchte, muss extra bezahlen. Außerdem sind noch 40 Euro für die Kennzeichenschilder fällig. Wenn Fahrzeugdaten nicht vollständig abrufbar wären, könnten noch zusätzliche Gebühren anfallen, teilt die Behörde mit.
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Landratsamt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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