„Brutto“ ist nicht gleich „netto“: Was vom Gehalt abgezogen wird

Das „Brutto“-Gehalt, das im Arbeitsvertrag steht, ist nicht das Geld, das der Arbeitnehmer auf seinem Konto vorfindet. Brutto bedeutet die Summe vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Es wird auch in Stellenanzeigen angegeben. Was auf dem Konto ankommt, ist das „Netto“-Gehalt, also der Betrag nach allen Abzügen. In Deutschland werden von den Arbeitnehmern Einkommensteuer, Kirchensteuer und die Sozialbeiträge (Kranken- und Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung) einbehalten. Wer sehr gut verdient, muss auch noch einen Solidaritätsbeitrag zahlen. Doch was bedeuten diese Begriffe – und wie werden die Abzüge berechnet?
Einkommensteuer. Das Finanzamt ordnet jedem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerklasse zu, von der die Höhe der Steuer abhängt. In Deutschland gibt es sechs solcher Klassen, sie hängen in erster Linie davon ab, ob jemand ledig ist oder verheiratet. Auch die Zahl der Kinder wirkt sich aus. Die Steuerklassen helfen dem Arbeitgeber, die Lohnsteuer des Arbeitnehmers zu berechnen. Wer wie viel Lohnsteuer zahlen muss, richtet sich in Deutschland nach folgendem Grundsatz: Wer mehr verdient, muss auch mehr Steuern zahlen. Je höher also das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Er macht inzwischen 14 bis 45 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen aus. Mehr zu den Steuerklassen unter:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/welche-steuerklassen-gibt-es-und-was-bedeuten-sie.html
Die ersten 10.908 Euro, die jemand verdient, werden als Existenzminimum nicht besteuert. Auch wer in einem Minijob arbeitet und nicht mehr als 520 Euro im Monat verdient, muss keine Steuern zahlen.
Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag wurde seit 1991 jeden Monat automatisch als Zusatzabgabe vom Gehalt abgezogen, um die neuen Bundesländer zu unterstützen. Seit 2021 muss den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Lohnsteuer nur noch von Menschen gezahlt werden, die mehr als 65.516 Euro pro Jahr versteuern müssen.
Kirchensteuer. Arbeitnehmer müssen Kirchensteuer zahlen, wenn sie einer staatlich anerkannten Kirche angehören und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Auch diese Steuer wird zusätzlich auf die Einkommensteuer erhoben. Die Höhe des Abzugs richtet sich zum einen nach dem Gehalt und zum anderen nach dem Bundesland, in dem die Person arbeitet. Im Allgemeinen liegt die Steuer zwischen 8 und 9 Prozent. Mit diesem Geld finanzieren die Kirchen unter anderem das Personal und den Kirchenbau.
Die Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung, werden zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Krankenversicherung. Jeder muss sich in Deutschland krankenversichern. Das verhindert, dass Arztrechnungen zum finanziellen Kollaps führen. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen ab 2022 einen einheitlichen Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Einkommensgrenze. Hinzu kommt ein zusätzlicher einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag, der je nach Kasse zwischen einem und 1,5 Prozent liegt. Auch davon trägt der Arbeitgeber in den meisten Fällen die Hälfte der Kosten. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind kostenlos mitversichert.
Wer mehr als 59.850 Euro im Jahr verdient, kann sich auch privat krankenversichern. Die Kosten einer privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach den Leistungen. Auch hier gibt es Zuschüsse vom Arbeitgeber. Jedes Familienmitglied muss selbst zahlen.
Pflegeversicherung. Der Beitragssatz beträgt 3,05 Prozent. Wer älter als 23 Jahre alt und kinderlos ist, zahlt einen zusätzlichen Beitrag von 0,35 Prozent. Außer in Sachsen wird dieser Beitrag zu gleichen Teilen mit dem Arbeitgeber gezahlt. Den Kinderlosenzuschlag müssen Beschäftigte aber alleine übernehmen.
Rentenversicherung. Jeder angestellt Beschäftigte muss in die Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz beträgt in ganz Deutschland 18,6 %. Die Hälfte der Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Minijobber, die nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, können sich von der Rentenversicherung befreien lassen.
Arbeitslosenversicherung. Der Beitrag beträgt 2,4 Prozent. Wer eingezahlt hat und arbeitslos wird, erhält dadurch Arbeitslosengeld, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt. Auch bei der Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten.

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Das Brutto-Gehalt ist vor den Abzügen, Netto danach. Foto: tünews INTERNATIONAL / Linda Kreuzer

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