Wie Einkommen aus dem Ausland besteuert wird

Geflüchtete aus der Ukraine, die länger als sechs Monate in Deutschland leben und aus dem Homeoffice weiter für ein ukrainisches Unternehmen arbeiten, müssen in Deutschland Steuern zahlen. Das bestätigt das baden-württembergische Finanzministerium auf Anfrage von tünews INTERNATIONAL. Konkret erreichen sie nach 183 Tagen den Status von Steuerinländern und müssen auf alle ihre Einkünfte Steuern zahlen. Ein solcher Arbeitnehmer muss dann eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt der Stadt abgeben, in der er wohnt. Die Frist bezieht sich auf das Kalenderjahr oder einen Zeitraum von 12 Monaten. Vorher müssen die Steuern in der Ukraine gezahlt werden.
Hintergrund ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine, das seit 1997 besteht. Es soll verhindern, dass Beschäftigte in zwei Staaten für die gleiche Arbeit Abgaben bezahlen müssen. Ähnliche Regeln gibt es für rund 200 weitere Staaten.
Mehr: https://fakty.com.ua/ua/ukraine/suspilstvo/20221202-podatky-v-nimechchyni-shho-potribno-splachuvaty-ukrayinczyam/

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Finanzamt in Tübingen im Thiepval-l-Areal. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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