Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Zum 1. Januar 2025 wird er um weitere 41 Cent auf 12,82 angehoben. Die Bundesregierung setzt dabei den Beschluss der Mindestlohnkommission um.
Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Lohnuntergrenze. Er gilt seit 2015 und mit wenigen Ausnahmen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einer Vielzahl von Branchen gibt es aber spezielle Mindestlöhne. So erhalten zum Beispiel Leiharbeiter bereits seit April dieses Jahres mindestens 13 Euro pro Stunde. Zum ersten Januar steigt dieser Mindestlohn auf 13,50 Euro.
Weil der gesetzliche Mindestlohn erhöht wird, steigt auch die Minijob-Grenze. Wer geringfügig beschäftigt ist, darf von Januar 2024 an 538 Euro pro Monat verdienen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Das sind 28 Euro mehr als bisher.

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Das Reichstagsgebäude in Berlin. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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