Jobcenter fördert Coaching

 

Wenn die Voraussetzungen stimmen, unterstützt das Jobcenter Migranten, die ein berufliches Coaching in Anspruch nehmen möchten. Das Jobcenter stellt dann einen sogenannten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ zur Verfügung und übernimmt zum Beispiel die Kosten für das Coaching „Migration und Arbeitsmarkt“. Dieses wird von privaten Anbietern organisiert. Welche Bedingungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllt sein müssen, weiß der individuelle Betreuer beim Jobcenter. Die Arbeitsagentur weist auf ihrer Homepage aber darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Gutschein gibt.
Das Coaching-Angebot soll Hilfe bei der beruflichen Entwicklung geben. Je nach Zielsetzung können im Coaching folgende Themen besprochen werden: Arbeiten und Studieren in Deutschland, Erwartungen des Arbeitgebers, Bewerbungsverfahren und Arbeitsvertrag. Erläutert wird auch, wie Bewerbungsunterlagen erstellt werden und welche beruflichen Alternativen es gibt. Auch kann man lernen, wie man sich am besten auf ein Vorstellungsgespräch vorbereitet oder Praktikumsplätze findet. Coaching gibt es als Einzel- oder Gruppenangebot.

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Das Jobcenter in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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