Wieder Krankschreibung per Telefon

PatientInnen mit leichten Symptomen können sich krankschreiben lassen, ohne in eine Arztpraxis zu gehen. Die telefonische Krankschreibung gilt – anders als in der Coronazeit – aber nur für fünf Tage. Voraussetzungen sind, dass Erkrankte keine schweren Symptome haben, die Kranken in der Arztpraxis bekannt sind und es keine Videosprechstunde gibt. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen. Die PatientInnen sollten in der Praxis anrufen. Eine Ärztin oder ein Arzt wird sie zurückrufen und klären, ob sie doch für eine Untersuchung in die Praxis kommen müssen. PatientInnen müssen ihren Arbeitgeber informieren, dass sie krank sind. Die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung wird digital ausgestellt und elektronisch an die Krankenkasse geschickt. Dort kann der Arbeitgeber sie abrufen. Ziel der telefonischen Krankschreibung ist, das Infektionsrisiko in den Wartezimmern zu verringern und Arztpraxen zu entlasten.
Mehr dazu unter
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1150/#:~:text=Die%20Details%20für%20eine%20telefonische,der%20Arbeitsunfähigkeit%20die%20Arztpraxis%20aufsuchen

tun23120801

www.tuenews.de

Krankschreibung per Telefon ist wieder möglich. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.
000194

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html