Muss oder kann: Einschulung in Baden-Württemberg

Die Einschulung ist für Eltern und Kinder ein wichtiger Einschnitt im Leben. Die folgenden Regeln sieht das Schulgesetz in Baden-Württemberg vor. Alle Kinder, die ab Juli 2017 und vor dem 1. Juli 2018 geboren sind, kommen im Herbst 2024 in die Grundschule. Sie sind dann sechs Jahre alt und als sogenannte Muss-Kinder schulpflichtig. Alle Kinder, die nach dem 30. Juni 2018 geboren sind, sind noch nicht schulpflichtig. Aber: Eltern können ihre Kinder, die bis 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, in der Grundschule anmelden. Das sind sogenannte Kann-Kinder. Ob sie vorzeitig eingeschult werden, entscheidet die Schulleitung. Schulpflichtige Kinder, die noch etwas Zeit brauchen, bevor sie in die Grundschule gehen, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können dann entweder eine Grundschulförderklasse besuchen oder noch ein Jahr länger in eine Kita gehen. Auch darüber entscheidet die Schulleitung. Dabei berücksichtigt sie ein Gutachten des Gesundheitsamts sowie in manchen Fällen eine Schuleingangsprüfung.
Infos rund um den Schulanfang gibt das Kultusministerium in einer Broschüre:
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-1255794987/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Publikationen%202023/Elterninfo%202024%20web_bf.pdf

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www.tuenews.de

Kind beim Malen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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