In Tübingen können ab sofort fast alle Anträge bei der städtischen Ausländerbehörde schriftlich eingereicht werden. Dies betrifft auch Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung. Diese müssen per Post an die Ausländerbehörde gehen. Wenn das Ausländeramt einen Antrag positiv entschieden hat, schickt es das entsprechende Aufenthaltsdokument ebenfalls mit der Post. Auch Umverteilungsanträge sowie Anträge auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage müssen schriftlich gestellt werden. Wer mit einer Arbeit beginnt oder den Arbeitgeber wechselt, so das Asylzentrum Tübingen, muss das Formular „Stellenbeschreibung“ von der Internetseite der Arbeitsagentur ausfüllen und mit dem Entwurf des Arbeitsvertrags per Post schicken.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 19.03.2020