Ungeimpfte brauchen negativen Test / Schnelltests kosten ab Oktober

Die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus steigt wieder an. Sich schnell impfen lassen – auch zum Schutz der anderen: Das war eine der Botschaften von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer. Sie beschlossen, dass für Ungeimpfte schon ab Montag, 23. August, andere Regeln als für Geimpfte und Genesene gelten. Nicht-Geimpfte müssen ab diesem Datum für viele Aktivitäten in Innenräumen einen negativen Corona-Test vorweisen. Das gilt zum Beispiel für Restaurants, den Friseur, Kulturveranstaltungen, das Fitnessstudio und Hotels. Einen negativen Test brauchen Ungeimpfte auch, wenn sie Menschen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen besuchen möchten. Corona-Schnelltests sollen ab Montag, 11. Oktober, nicht mehr kostenlos sein. Auch das beschloss die Runde der RegierungschefInnen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Leute, die nicht geimpft werden können, oder für Schwangere sowie Kinder und Jugendliche, für die es keine allgemeine Impf-Empfehlung gibt. Abstand halten, Hände waschen, in Räumen (zum Beispiel Läden und Öffentlicher Nahverkehr) Maske tragen und regelmäßig lüften – all das gilt weiter. Der Grund: Es soll keinen Lockdown mehr geben.

Ausführliches zu den Bund-Länder-Beratungen unter www.bundesregierung.de

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Restaurant in der Stadt. Foto: tünews INTERNATIONAL/Mostafa Elyasian.

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