Was gilt für Verträge mit Fitnessstudio?

Zur aktuellen Corona-Krise haben auch alle Fitnessstudios geschlossen. Studioleistungen können nicht erbracht werden und Studios dürfen rechtlich keine Zahlungen mehr verlangen. Kunden, die schon für das ganze Jahr gezahlt haben, können den Teil des Geldes zurückverlangen, der auf die Corona-Zeit fällt. Einige Studios bieten an, den Studiovertrag, um die Corona-Zeit zu verlängern. Für den Zeitraum der Verlängerung muss der Kunde nichts zahlen. Manche Studios bieten mittlerweile Online-Kurse an. Gesetzliche Bestimmungen und weitere Rechte in der Corona-Krise finden Sie auf der Seite der Stiftung Warentest: www.test.de/FAQ-Corona-Job-Recht-Reisen-Vertraege-Diese-Rechte-haben-Verbraucher-5592946-0/#question-31

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 19.03.2020

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