Schule nach den Ferien: erst Fernunterricht, dann Testpflicht

Nach den Osterferien wird es in Baden-Württemberg zunächst nur Fernunterricht geben. Das gilt von Montag, 12. April, bis Freitag, 16. April. Ausnahmen gibt es nur für Prüfungsklassen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren. Abschlussklassen bleiben bei einem Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht. Für SchülerInnen von Klasse 1 bis 7 wird eine Notbetreuung eingerichtet. Sie ist aber nur für Kinder von Eltern vorgesehen, die „zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind“, wie das Kultusministerium schreibt. Ab dem 19. April soll es Wechselunterricht für alle Klassen geben. Das gilt allerdings nur, wenn die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus es erlaubt. Ab dem 12. April soll es freiwillige Corona-Schnelltests an den Schulen geben. Ab dem 19. April sollen die Tests Pflicht sein. Nur getestet können SchülerInnen dann den Unterricht oder die Notbetreuung besuchen. Weiterhin gibt es in allen Schularten keine Präsenzpflicht im Unterricht. Wer nicht in die Schule geht, muss aber am Fernunterricht teilnehmen.

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Tübinger Schule. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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