Für Reisende aus Ländern, in denen Mutationen des Corona-Virus verbreitet sind, gilt ein Beförderungsverbot für alle Flug- und Bahngesellschaften. Das gilt vorerst bis 12. Mai 2021, wie das Auswärtige Amt meldet. Ausnahmen gelten unter anderem für Personen mit Wohnsitz und bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie für Transitreisende. Welche Länder zu den sogenannten Virusvariantengebieten gehören, veröffentlicht das Robert-Koch-Institut tagesaktuell. Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen für Reisende aus zahlreichen Drittstaaten, also Nicht-EU-Staaten: Sie dürfen nur in Ausnahmefällen einreisen. Für alle Einreisenden – egal ob aus Risikogebieten, solchen mit hohen Inzidenzen, Virus-Mutationen oder anderen Ländern – gelten weiterhin die Regeln vom 30. März. Sie sind in der tünews-Meldung „Rückkehr von Reisen nur mit Test und Quarantäne tun21033102“ beschrieben.
Mehr Informationen:
Artikel des Auswärtigen Amtes zum Thema Einreise: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468?openAccordionId=item-2415580-0-panel#content_1
Liste des Robert-Koch-Instituts über alle Virusvariantengebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Informationen für Reisende aus Drittstaaten: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3
tünews-Meldungen zur Reiserückkehr:
https://tunewsinternational.com/?s=21033102
tun21043001
Flughafen Stuttgart. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken
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