Bitte nicht schwarzfahren!

von Mostafa Elyasian

Anders als in vielen Ländern, in denen man direkt beim Einsteigen in den Bus oder die Bahn seine Fahrkarte vorzeigen oder mit seinem Ticket eine Sperre öffnen muss, gibt es in Deutschland vielerorts eine besondere Regelung. Hier können die Reisenden in die öffentlichen Verkehrsmittel einsteigen, ohne dass sie dem Fahrpersonal ihr Ticket zeigen müssen. Die Fahrgäste, die keine Dauerkarte haben, müssen ihre Fahrkarte entweder vor Fahrtantritt kaufen oder sie direkt nach dem Einsteigen in das Verkehrsmittel beim Fahrer oder an einem Automaten lösen. Es gibt aber trotzdem Personen, die für die Kontrolle der Tickets zuständig sind. Sie steigen meist unangekündigt in einen Bus oder Zug ein, zeigen ihren Ausweis und kontrollieren dann die Fahrkarten. Wer bei einer Kontrolle kein Ticket vorweisen kann, muss seinen Ausweis vorzeigen und wird mit einer Geldstrafe von 60 Euro belangt. Wenn man die Ausweispapiere aus irgendeinem Grund nicht dabei hat oder sich dagegen wehrt, kontrolliert zu werden, verständigen die Kontrolleure sofort die Polizei. So können noch größere Probleme entstehen und das kann unter Umständen auch Konsequenzen für den Asylantrag haben. Also bitte nicht ohne gültiges Ticket in die öffentlichen Verkehrsmittel einsteigen! Ein Tipp: An den Fahrkartenverkaufsstellen gibt es für Berechtigte Einzel-, Monats- und Jahreskarten, die man für bis zur Hälfte des regulären Preises bekommen kann. Man muss nur seine Berechtigungs-Dokumente vorzeigen.

tun21102602

Wer mit Bus und Bahn ohne Ticket fährt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html