Viele Geflüchtete aus Afghanistan, die in Deutschland leben, haben derzeit Probleme, ihren „Mitwirkungspflichten“ bei der Beschaffung von Identitätsdokumenten wie Tazkira oder Pass nachzukommen. Durch die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan ist es nicht mehr möglich, Identitätsdokumente bei der Botschaft oder Konsulaten zu erhalten. Beim afghanischen Konsulat in München zum Beispiel kann eine Tazkira nicht mehr beantragt werden, da die dafür notwendige Homepage abgeschaltet wurde. Pässe werden auf unbestimmte Zeit nicht mehr ausgestellt, nur Verlängerungen sind noch möglich.
Das bedeutet: Wer jetzt von der Ausländerbehörde oder anderen Behörden die Aufforderung erhält, Dokumente zu besorgen, kann darauf hinweisen, dass die Beschaffung von Identitätsdokumenten aktuell nicht mehr möglich ist. Das schreiben die Tübinger Initiativen „move on“ und „Plan B“ in einem Beratungsmerkblatt für afghanische Geflüchtete. Kontakt zu Botschaft und Konsulat ist nach Ansicht der Initiativen auch nicht mehr zumutbar, da die abgegebenen Personaldaten über Botschaft und Konsulat in die Hand der Taliban geraten könnten und damit Familienangehörige in Afghanistan gefährdet wären.
Das Beratungsblatt auf Deutsch ist zugleich in Dari übersetzt: 2021-11-01_info_afghanistan_folgeantrag_mitwirkung_de-far.pdf (planb.social)
Darin wird zugleich auch über Möglichkeiten eines Asylfolgeantrags beraten.
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Im Tübinger Bürgerbüro befindet sich auch die Meldebehörde. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.