Bafög für Geflüchtete aus der Ukraine

Ab dem 1. Juni können Geflüchtete aus der Ukraine finanzielle Unterstützung für Schulbildung, eine Berufsausbildung oder ein Studium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Bafög-Antrag für ein Studium kann bei den zuständigen Studierendenwerken, für eine schulische Ausbildung bei den zuständigen Landratsämtern gestellt werden.
Bafög berechtigt sind Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung. Die Antragstellenden müssen bei Beginn der Förderung unter 30 Jahren alt sein, es gibt allerdings Ausnahmen für den zweiten Bildungsweg und Menschen mit Kindern unter 14 Jahren. Wenn Geflüchtete aus der Ukraine ihr Studium in der Ukraine online weiterführen, sind sie nicht Bafög berechtigt. Die Voraussetzungen für den Bafög-Anspruch sollten vorab mit den zuständigen Stellen geklärt werden. SchülerInnen müssen das Geld für ihre Ausbildung nicht zurückzahlen. Auszubildene und Studierende hingegen erhalten die Hälfte der Fördersumme als zinsloses Darlehen des Staates, das sie über einen langen Zeitraum zurückzahlen müssen.
Der Antrag kann online ausgefüllt und eingereicht werden unter: www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
Weitere Informationen für Studierende: www.my-stuwe.de/bafoeg/
Weitere Informationen für SchülerInnen im Kreis Tübingen:
www.kreis-tuebingen.de/Startseite/landratsamt/ausbildungsfoerderung+_bafoeg_afbg_.html
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www.tuenews.de
Förderung für Studierende aus dem Ausland. Foto: tünews INTERNATIONAL / Scheyda Karasu.

 

 

 

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