Sofortzuschlag für junge Menschen unter der Armutsgrenze

Kinder und Jugendliche, die von Armut betroffen sind, erhalten ab 1. Juli einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Den Zuschlag erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Familien, die mindestens eine der folgenden Leistunden erhalten: Grundsicherung, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Kinderzuschlag. Erwachsene, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Die Zuschüsse werden automatisch ausgezahlt und müssen nicht beantragt werden.
Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesrat-stimmt-sofortzuschlag-fuer-kinder-zu-193758
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Eine Schule in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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