Nicht an allen Schulen gibt es „Hitzefrei“

Die Sonne brennt vom Himmel. Es wird immer heißer. Klassenzimmer heizen sich auf und die Luft wird stickig. Frühere Generationen von Schülern in Baden-Württemberg konnten sich darauf verlassen, dass es dann „Hitzefrei“ gibt. Das ist inzwischen anders.
Schon 2019 erklärte das Kultusministerium, dass es die Umstände für „Hitzefrei“ nicht generell vorschreibt. Darüber entscheiden die einzelnen Schulleitungen. Grundsätzlich kein „Hitzefrei“ gibt es an beruflichen Schulen und in der Oberstufe der Gymnasien. Maßstab an den anderen Schulen sollen das körperliche Wohl der SchülerInnen und die örtlichen Verhältnisse sein.
Das Ministerium hat ein paar Kriterien als Entscheidungshilfe für Schulleitungen festgelegt: Die Außentemperatur muss um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten betragen. „Hitzefrei“ gibt es frühestens nach der vierten Stunde. Benachbarte Schulen sollen sich abstimmen. Und für FahrschülerInnen muss es bis zur möglichen Heimfahrt Aufenthaltsräume mit einer Aufsicht geben.
Dem Landesschülerbeirat (LSBR) missfällt, dass die einzelnen Schulleitungen entscheiden können. Nach Erfahrungen des LSBR nutzen sie die Möglichkeit oftmals nicht, „Hitzefrei“ zu geben. Die Schülervertretung forderte deshalb vom Kultusministerium eine „Hitzefrei“-Vorschrift für ganz Baden-Württemberg, um den Lernerfolg zu garantieren. Der LSBR beruft sich auf eine wissenschaftliche Untersuchung. Diese Studie sagt: Die Leistungsfähigkeit nimmt bei Raumtemperaturen über 26 Grad erheblich ab.
Siehe https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2019+06+24+Infos+zum+Thema+Hitzefrei
und https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/PM+Hitzefrei

tun22072001

www.tuenews.de

Gleißende Sonne. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

 

 

 

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html