Langjährig Geduldete sollen nicht abgeschoben werden

Gut integrierte Geduldete sollen eine Bleibeperspektive bekommen. Darauf hat sich die Landesregierung von Baden-Württemberg geeinigt. Betroffene werden ab sofort nicht mehr abgeschoben. Das gilt für alle Geflüchteten, die nach den Regeln des geplanten Chancen-Aufenthaltsrechts in Deutschland ein Bleiberecht erhalten, wie das baden-württembergische Migrationsministerium in Stuttgart mitteilte. Das Chancen-Aufenthaltsrecht des Bundes soll für alle gelten, die ab 1. Januar 2022 mindestens fünf Jahre lang in Deutschland gelebt haben. Damit soll AusländerInnen ohne gesicherten Aufenthaltstitel in Deutschland eine ständige Bleibeperspektive ermöglicht werden. Allerdings muss vorher noch der Bundestag zustimmen. Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthaltstitel sind ein gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse und ein Identitätsnachweis. Außerdem sollen gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bis 27 Jahre (bisher: 21 Jahre) schon nach drei Jahren Aufenthalt (bisher: vier Jahre) ein Bleiberecht erhalten.

tun22101203

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Flughafen Stuttgart. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

 

 

 

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