PatientInnen mit Erkältungsbeschwerden können sich weiter per Telefon krankschreiben lassen. Diese Möglichkeit gilt wegen Corona und der Grippesaison bis 31. März 2023. Das beschloss der gemeinsame Ausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Ärzte müssen sich aber persönlich in einem gründlichen Gespräch von der Erkrankung der PatientInnen überzeugen. Die Krankschreibung am Telefon bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ist bis zu sieben Tage möglich. Sie kann einmal um sieben Tage verlängert werden. Diese Regelung soll volle Wartezimmer und damit das Infektionsrisiko in Arztpraxen verringern.
Siehe https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1083/
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Per Telefon gibt es viele Hilfsangebote. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.
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