Bürgergeld gilt ab Jahresanfang

Zum 1. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Das haben der Bundestag und der Bundesrat beschlossen. Das bedeutet zum Beispiel: Ein alleinstehender Erwachsener bekommt ab Januar monatlich 502 Euro – 53 Euro mehr als bisher. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es mehr. Dafür ist kein neuer Antrag notwendig. Wer bisher Geld vom Jobcenter erhält, bekommt automatisch den höheren Regelsatz.
Das Ziel: Betroffene sollen sich auf die Arbeitssuche konzentrieren oder sich weiterbilden können. In den ersten zwölf Monaten – der Karenzzeit – werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die Heizkosten übernommen – aber die Heizkosten nur „in angemessener Höhe“, so die Pressemitteilung der Bundesregierung. Außerdem soll in der Karenzzeit Vermögen unter 40.000 Euro nicht angetastet werden.
Erhöht werden ab 1. Juli 2023 die Freibeträge für Hinzuverdienste bei Erwerbstätigen und für Einkommen von SchülerInnen und Studierenden sowie Auszubildenden.
Mit Sanktionen müssen weiter alle rechnen, die Termine nicht wahrnehmen. Das Bürgergeld verringert sich dann nach einem Stufenmodell.
Der Staat rechnet im Bundeshaushalt fürs kommende Jahr mit Ausgaben von rund 44 Milliarden Euro für das Bürgergeld.
Mehr Informationen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/weg-frei-fuer-buergergeld-2124684. Dort findet sich auch ein Link zum Bundesarbeitsministerium und detaillierten Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Das Brandenburger Tor in Berlin. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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