Ausfallhonorare für nicht abgesagte Arzttermine

Der Gesundheitssystem in Deutschland leidet unter großem Personalmangel. Daher kann es lange dauern, einen Termin zu bekommen. Aber was ist, wenn PatientInnen zu diesem Termin nicht kommen können? Müssen sie dann ein Ausfallhonorar zahlen? Die Verbraucherzentrale empfiehlt den PatientenIinnen, den Termin so früh wie möglich abzusagen: „Geben Sie Arztpraxen die Möglichkeit, die Termine neu zu vergeben und anderen Patienten damit die Chance, schneller an einen Arzttermin zu kommen. Bei dieser Gelegenheit können Sie zudem auch gleich einen neuen Termin ausmachen.“ Bei festen Terminen, wie zum Beispiel bei einer Facharztpraxis, bei der Psychotherapie oder Physiotherapie, sollte es schriftlich oder per Mail erfolgen. So kann es vermieden werden, ein Ausfallhonorar zu zahlen. Viele Arztpraxen versuchen, die Pflicht zur Zahlung von Ausfallhonoraren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fixieren. Das können je nach Praxis 75 Euro und mehr sein. Die Gerichte sind uneinig, ob ein Patient oder eine Patientin ein Ausfallhonorar zahlen muss. Es gibt daher keine allgemein gültige Rechtsgrundlage.
Siehe https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/gebuehr-fuer-verpassten-arzttermin-13939

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Bei der Impfung. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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