Die Inflation etwas ausgleichen

ArbeitgeberInnen können Beschäftigten freiwillig bis zu 3000 Euro auszahlen. Das sieht die Inflations-Ausgleichsprämie vor. Bis zum 31. Dezember 2024 kann die Prämie zusätzlich zum Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfrei überwiesen werden – auch in Teilbeträgen. Die Prämie wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II) nicht als Einkommen angerechnet. Das schreibt die Bundesregierung in einer Mitteilung. Die Inflations-Ausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets des Bundes.
Siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190

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Geldscheine. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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